Europäischer Wohnsitz für EU-Bürger in der Slowakei
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, in jedes EU-Land zu ziehen, um dort zu leben, zu arbeiten, zu studieren, nach einer Arbeit zu suchen oder in den Ruhestand zu gehen.
Sie können sich bis zu 3 Monate lang in einem anderen EU-Land aufhalten, ohne sich dort anzumelden, aber Sie müssen möglicherweise Ihre Anwesenheit melden. Die einzige Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Wenn Sie länger als 3 Monate bleiben möchten, müssen Sie Ihren Aufenthalt möglicherweise registrieren.
In vielen EU-Ländern müssen Sie jederzeit einen Personalausweis oder Reisepass bei sich tragen. In diesen Ländern könnten Sie bestraft oder vorübergehend festgehalten werden, wenn Sie Ihre Ausweisdokumente zu Hause lassen – aber Sie können nicht allein aus diesem Grund zur Rückkehr in Ihr Heimatland gezwungen werden.
Wenn Sie sich legal für einen durchgehenden Zeitraum von 5 Jahren in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, erwerben Sie automatisch das Recht auf dauerhaften Aufenthalt dort.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich.
Wenn Sie daran interessiert sind, Ihren Wohnsitz zu haben und Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei zu erhalten, können Sie uns gerne kontaktieren. Holen Sie sich Ihren Europäischen Wohnsitz als EU-Bürger in der Slowakei!
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